FAQ - Häufig gestellte Fragen

Werden Ausbildungsplätze vergeben?

Wir legen großen Wert auf die Ausbildung von Menschen. Daher vergeben wir regelmäßig Ausbildungsplätze. Die Ausbildung in unserer Kanzlei ist intensiv und folgt einem eigenen kanzleiinternen Rahmenplan anhand dessen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbilder Ihre Fortschritte messen können.

Welche schulischen Voraussetzung benötige ich?

Sie sollten über einen Realschulabschluß oder ein (Fach-)Abitur verfügen. Auszubildende, die nach Ihrem Realschulabschluß zu uns kommen, werden zu Steuerfachangestellten ausgebildet. Abiturienten haben die Möglichkeit, Finanzassistent/-in Fachrichtung Steuern zu werden. Die Berufsschule organisiert für Finanzassistenten eigene Klassen. Der Lehrinhalt ist deutlich dichter und umfangreicher als in den anderen Klassen. Dies bietet große Vorteile im Hinblick auf Ihre weitere Entwicklung. So sind z. B. die erforderlichen Zeiten bis zur Zulassung zu den Berufsexamina (Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt und Steuerberater) deutlich kürzer.

Welche Berufsschule besuche ich?

Sie besuchen die Max-Weber-Schule in Freiburg im Breisgau.

Werden Praktika vergeben?

Ja. Falls Sie Interesse an einem Praktikumsplatz haben, bewerben Sie sich bitte mit einem Anschreiben und Ihrem letzten Zeugnis.

Gibt es Kernarbeitszeiten?

Die Arbeitszeit in unserer Kanzlei ist in hohem Maße flexibel. Allerdings versuchen wir in Kernarbeitszeiten sowohl für unsere Mandanten als auch für die übrigen Teammitglieder ansprechbar zu sein. Diese sind von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 12.30 Uhr sowie von 14.30 bis 15.30 Uhr. Freitags sind wir von 9.00 bis 12.00 Uhr für unsere Mandanten da. Selbstverständlich können Sie bei uns auch halbtags arbeiten. In diesem Fall endet die Kernarbeitszeit selbstverständlich um 12.30 Uhr (freitags um 12.00 Uhr).

Wie erfolgt die Einarbeitung?

Auszubildende werden von einer eigenen Ausbilderin betreut, angeleitet und ausgebildet. Steuerfachangestellte werden von 2 Mentoren bei der Einarbeitung unterstützt. Diese nehmen sich Zeit, um die „Neuen“ in unsere Kanzlei zu integrieren. Sie erklären Ihnen – falls dies erforderlich ist – wie man mit unserem Qualitätsmanagementsystem oder dem Dokumentenmanagementsystem umgeht. Sie sind Ansprechpartner bei allen fachlichen oder organisatorischen Fragen. Selbstverständlich liegt Ihnen auch Ihre „soziale Integration“ am Herzen. Kurz, Ihre Mentoren sorgen dafür, daß Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.

Ist ein Heimarbeitsplatz möglich?

Wenn Sie über die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen verfügen und Ihre Einarbeitung abgeschlossen ist, ist ein Heimarbeitsplatz möglich.

Welche Software kommt bei Kanzlei Schwitzer zum Einsatz?

Wir verwenden ausschließlich die Software von DATEV und MS-OfficeProgrammen.

Welchen Stellenwert hat die Fort- und Weiterbildung in der Kanzlei?

Wir legen großen Wert auf Ihr berufliches und persönliches Fortkommen. Daher unterstützen wir Sie nicht nur dabei, sondern sehen es gerne, wenn Sie an sich und Ihren Fähigkeiten arbeiten. Jedem Mitarbeiter steht ein Fortbildungsbudget von 40 Stunden zur Verfügung. In dieser Zeit besucht er Seminar oder nimmt an OnlineSchulungen, die regelmäßig in unserer Kanzlei angeboten werden, teil. Schulungen, die im Zusammenhang mit neuer Software oder anderen technischen Umstellungen (z. B. Jahreswechselseminare, etc.) erforderlich sind, zählen selbstverständlich nicht zu dem Budget.

Wie ist die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel?

Von unserer Kanzlei gehen Sie in weniger als 5 min zum Bahnhof bzw. zum Busbahnhof.

Stehen Mitarbeiterparkplätze zur Verfügung?

Selbstverständlich können Sie auch mit Fahrrad, Motorrad oder Ihrem PKW zu uns kommen. Eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiterparkplätzen steht auf unserem Grundstück zur Verfügung.

Gibt es betriebliche Renten- und Krankenversicherungssysteme?

Solidarität und Loyalität sind für uns – neben Respekt, Zuverlässigkeit und Professionalität – zentrale Werte im täglichen Miteinander. Daher erhalten alle Mitarbeiter einen Zuschuss zu ihrer privaten Rentenversicherung. Darüber hinaus werden nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit alle Mitarbeiter und deren minderjährige Kinder im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Zusatzkrankenversicherung auf Privatversicherungsniveau gehoben.

Wie werden die Gehälter bei Kanzlei Schwitzer bemessen?

Bei uns werden ausschließlich Festgehälter gezahlt. Sie liegen deutlich über dem Branchendurchschnitt. Variable Lohnbestandteile wie z.B. Umsatzbeteiligungen gibt es nicht. Wir sind fest davon überzeugt, daß umsatzabhängige Lohnfindungsmodelle über kurz oder lang das Betriebsklima vergiften. Teamplayer werden bei umsatzabhängigen Löhnen eher benachteiligt. Wir setzten aber auf das Team und Teamplayer, um für unsere Mandanten Höchstleistungen erbringen zu können.